Neulich wurde mir von einer namentlich nicht bekannten Gassi-Gängerin mitgeteilt, dass sie von Mitarbeitern des Ordnungsamts ein "Knöllchen" erhalten hatte, weil die Leine länger als 120cm war! Die Leine wurde vor Ort vermessen!!!
Der Hund war angeleint und die Leine wurde kurz gehalten -egal!
Ein Anruf beim Ordnungsamt ergab, dass es diese Vorschrift in Neuss tatsächlich gibt, in der Praxis -mit Nachmessen- davon aber möglichst kein Gebrauch gemacht werden soll. Die Entscheidung darüber treffen aber ausschließlich die Mitarbeiter vor Ort.
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit die Vorschrift eine Herausgabe der Leine (u.U. auch durch Anwendung von Zwangsmaßnahmen) verlangt/bestimmt?
Wer hat damit schon Erfahrung machen müssen und weiß Genaues?
Ich werde unterdessen mal einschlägige Vorschriften durchblättern.
Mit Grüßen
SeinerEiner
Hundeleine
- SeinerEiner
- Administrator
- Beiträge: 8
- Registriert: 10. Dez 2019, 20:59
- Wohnort: 41464 Neuss
Hundeleine
Administrator, Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Seite: https://meinseins.de
Re: Hundeleine
Was?! Das kann ich mir schwer vorstellen. Nur 1,20?! Timmys Leine ist ca 3 Meter lang und er braucht die auch zum Zeitunglesen.
Nach dieser Regel müsste ja so gut wie jeder ein Knöllchen bekommen. Vor allem die Leute mit Flexi-Leinen, die sind ja teilweise 8 Meter lang.
Liebe Grüße
Timmy und Frauchen
Nach dieser Regel müsste ja so gut wie jeder ein Knöllchen bekommen. Vor allem die Leute mit Flexi-Leinen, die sind ja teilweise 8 Meter lang.
Liebe Grüße
Timmy und Frauchen
- SeinerEiner
- Administrator
- Beiträge: 8
- Registriert: 10. Dez 2019, 20:59
- Wohnort: 41464 Neuss
Re: Hundeleine
Mehr dazu findet sich hier:
1. Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=372687
Hier ist von einer Leinenlänge nichts zu finden, was aber dann in der "Neusser Auslegung" des Gesetzes plötzlich auftaucht
2.
https://www.neuss.de/leben/sicherheit-u ... von-hunden
Ich werde mich mal sachkundig machen, woher die Leinenlänge kommt und wonach ein "Verstoß" geahndet wird.
1. Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=372687
Hier ist von einer Leinenlänge nichts zu finden, was aber dann in der "Neusser Auslegung" des Gesetzes plötzlich auftaucht
2.
https://www.neuss.de/leben/sicherheit-u ... von-hunden
Ich werde mich mal sachkundig machen, woher die Leinenlänge kommt und wonach ein "Verstoß" geahndet wird.
Administrator, Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Seite: https://meinseins.de